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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der welten+wunder Markenkommunikation GmbH

1. ALLGEMEINES

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der welten+wunder Markenkommunikation GmbH (im Folgenden: welten+wunder) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers kennt welten+wunder nicht an, es sei denn, welten+wunder hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der welten+wunder gelten auch dann, wenn welten+wunder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. ANGEBOT/AUFTRÄGE/AUSFÜHRUNG

2.1 Die Angebote von welten+wunder erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.

2.2 An Angebote der welten+wunder sind diese 8 Wochen lang gebunden.

2.3 Im Angebot der welten+wunder ist eine Korrektur durch den Auftraggeber (in Form von eigenen Leistungen der welten+wunder und daher exklusive Fremdleistungen und Produktionskosten) in Höhe von bis zu 10 % der angebotenen Gesamtstundenzahl inkludiert. Bei Überschreitung dieser Zeiten oder Leistungen wird dies dem Auftraggeber angezeigt und ein Nachtragsangebot für die zu erwartenden Mehrstunden mit gesonderter Bestätigung zeitnah unterbreitet. welten+wunder ist nur dann verpflichtet die dort angebotenen Leistungen auszuführen, wenn der Auftraggeber zum Nachtragsangebot einen ergänzenden Auftrag erteilt.

2.4 Bei der welten+wunder eingehende Aufträge (auch Nachträge) und Bestellungen werden erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung angenommen.

2.5 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch welten+wunder mit dem Ziel eines weitergehenden Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt vorbehaltlich im Einzelfall abweichender Regelung gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgeltes (Präsentationshonorar).

2.6 Im Rahmen des von der welten+wunder angenommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Ausführung des angenommenen Auftrages Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und dies gesondert zu beauftragen. Die welten+wunder behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2.7 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. NUTZUNGSRECHTE, URHEBERRECHTE, RECHTE AN COMPUTERDATEN UND DATEIEN

3.1 Jeder der welten+wunder erteilte Auftrag ist ein Vertrag, der auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.

3.2 Alle Nutzungsrechte gehen – soweit vereinbart und vorbehaltlich der Ziffer 8.1 – erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.

3.3 welten+wunder überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache, nicht das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen.

3.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

3.5 Durch die Annahme eines Präsentationshonorars vom Auftraggeber erklärt welten+wunder noch keine Zustimmung zur Nutzung der vorgestellten Arbeiten und Leistungen. Werden die im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten vertragsgemäß vollständig bezahlt, stehen dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte zu.

3.6 Urheber- und Nutzungsrechte an den im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars vollständig bei welten+wunder. Werden diese Arbeiten im Anschluss vom Auftraggeber genutzt, so kann welten+wunder das volle Nutzungsentgelt und die volle Agenturvergütung für die entsprechende Leistung berechnen.

3.7 Für alle von welten+wunder erbrachten Leistungen gilt das Urheberrechtsgesetz, soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine hiervon abweichenden Regelungen enthalten.

3.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von welten+wunder weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig.

3.9 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sofern kraft Gesetzes ein Miturheberrecht begründet wird, verzichtet der Miturheber auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten.

3.10 Jegliche, auch teilweise Verwendung von im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten von welten+wunder, bedarf der vorherigen Zustimmung durch welten+wunder. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den präsentierten Arbeiten und Leistungen zugrunde gelegten Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

3.11 welten+wunder ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die welten+wunder dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der welten+wunder geändert werden.

3.12 welten+wunder darf sämtliche Arbeiten, die im Rahmen der Projektbeauftragung erfolgt sind, als Referenzprojekte nutzen und veröffentlichen.

4. HONORARE, AUSLAGEN UND NEBENKOSTEN

4.1 Alle Leistungen von welten+wunder sind honorarpflichtig.

4.2 Die Änderung von Entwürfen nach erfolgter Freigabe oder nach der ersten kostenlosen Korrektur (im Rahmen der Ziffer 2.3) oder die Schaffung und Vorlage von weiteren Arbeiten, die Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudien, Produktionsüberwachungen sowie andere Zusatzleistungen, sind neue Aufträge, für die welten+wunder ein Nachtragsangebot unterbreitet, welches der Auftraggeber gesondert beauftragen muss. Dieser Aufwand wird nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.3 Die Änderung von Entwürfen nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber ist honorarpflichtig. Auch hierdurch entstehende Produktionsmehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.4 Werden Korrekturen seitens des Auftraggebers verlangt, die aufgrund von falschem oder unzureichendem Briefing durch den Auftraggeber entstehen, so ist sowohl das erneute Briefing (Rebriefing), wie auch der daraus resultierende Mehraufwand honorarpflichtig und bedarf eines gesonderten Auftrages.

4.5 Kurier- und Frachtkosten, Zölle, Künstlersozialabgaben, sonstige auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Barauslagen und besondere Kosten, die der welten+wunder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, Fernsprech-, Telefax-, DFÜ-, Versand und Porto- sowie Farbkopie- und Vervielfältigungskosten, die in Folge eines ausdrücklichen Wunsches des Auftraggebers anfallen, werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.6 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Scan und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.7 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.8 Sämtliche Preise der welten+wunder verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Alle Rechnungen der welten+wunder sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 welten+wunder ist trotz anderslautender Bestimmung des Auftraggebers berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung verrechnet.

5.3 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

5.4 Gegenüber den Forderungen der welten+wunder ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung gegenüber den Forderungen der welten+wunder ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

5.5 Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen trägt der Auftraggeber. Diese sind sofort fällig.

5.6 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen der welten+wunder gegen diesen Auftraggeber, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht vollständig ausgeführter Verträge der Auftraggeber vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers verschlechtert.

6. FREMDLEISTUNGEN

6.1 Die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen werden von welten+wunder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vergeben. Der Auftraggeber erteilt welten+wunder bereits mit Vertragsschluss die entsprechende Vollmacht für die Vergabe. Soweit im Einzelfall die Vergabe im Namen und für Rechnung des Auftraggebers nicht möglich ist, erfolgt die Vergabe im Namen und für Rechnung von welten+wunder. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Innenverhältnis welten+wunder von sämtlichen Ansprüchen, die sich hieraus ergeben, freizustellen. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.2 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten der welten+wunder.

6.3 welten+wunder wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte die Leistung aufgrund vorbeschriebener Selbstbelieferung nicht verfügbar sein. Eine in diesem Falle vom Auftraggeber bereits erbrachte Gegenleistung wird an diesen unverzüglich zurückerstattet.

7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

7.1 Der Auftraggeber wird welten+wunder die erforderlichen Information und das Briefing, sowie die Unterlagen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, ordnungsgemäß und unverzüglich zur Verfügung stellen.

7.2 Zur Auftragsausführung ist welten+wunder auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber angewiesen.

7.3 Auftraggeber und welten+wunder verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung eingreifen zu können.

7.4 Die jeweiligen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nimmt dieser auf eigene Kosten vor.

7.5 Eine Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und welten+wunder in Form der gemeinsamen Erarbeitung von Informationen berechtigt den Auftraggeber nicht eine Vergütungskürzung gegenüber welten+wunder vorzunehmen.

8. SICHERUNGSRECHTE AN SCHUTZRECHTEN, EIGENTUMSVORBEHALT UND EIGENTUMSRECHTE

8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden keine Schutzrechte, keine Nutzungsrechte und kein Eigentum übertragen.

8.2 Die Originale sind unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3 Die Leistungen der welten+wunder bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Vergütungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der welten+wunder.

8.4 Soweit die Überlassung der Leistung durch den Auftraggeber an Dritte vereinbart ist, ist der Auftraggeber berechtigt, die Leistungen der welten+wunder im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der welten+wunder ordnungsgemäß nachkommt. Die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an welten+wunder ab. Diese nimmt die Abtretung jetzt an. welten+wunder ermächtigt den Auftraggeber jederzeit widerruflich mit dem Einzug der Forderung.

8.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten der welten+wunder deren Forderung um mehr als 10 %, so ist welten+wunder auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Sicherheit nach ihrer Wahl bis zum Erreichen der vorbezeichneten Grenze freizugeben.

8.6 Schutz-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars vollständig bei welten+wunder.

9. GEFAHRENÜBERGANG, TRANSPORTRISIKO, VERSICHERUNG DER WARE

9.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung geht mit der Freigabe, bei der Versendung der Leistung mit der Auslieferung der Leistung an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über.

9.2 Der Transport erfolgt stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

9.3 Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges obliegt welten+wunder.

9.4 Die Leistung wird auf dem Transportweg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers versichert. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

10. LIEFERTERMINE/LEISTUNGSZEIT/HAFTUNG BEI LIEFERVERZUG

10.1 Vereinbarte feste Liefertermine basieren darauf, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten entsprechend Ziffer 7. ordnungsgemäß und bei Fälligkeit nachkommt. Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug, so verschieben sich Liefertermine um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber in Verzug war.

10.2 Bei Überschreitung der Leistungszeit wird der Auftraggeber welten+wunder eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen.

10.3 Von welten+wunder nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt, verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei den Vorlieferanten der welten+wunder eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.

10.4 welten+wunder haftet hinsichtlich nicht rechtzeitiger Lieferung und Leistung nur für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden der Vorlieferanten steht welten+wunder nicht ein. welten+wunder verpflichtet sich jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Auftraggeber abzutreten.

11. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG

11.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der welten+wunder Korrekturmuster vorzulegen.

11.2 Die Produktionsüberwachung durch welten+wunder erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist welten+wunder berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. welten+wunder haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12. REFERENZEN UND BELEGMUSTER

12.1 Der Auftraggeber gestattet der welten+wunder ausdrücklich über die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und, soweit dadurch nicht Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers preisgegeben werden, über Art und Umfang der Tätigkeit für den Auftraggeber Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

12.2 welten+wunder darf auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Art auf sich hinweisen. Die Vertragserzeugnisse können zur visuellen Darstellung zu Eigenwerbezwecken eingesetzt werden. Von allen hergestellten und umgesetzten Produkten, die nach Ideen, auch nach fortentwickelten Ideen und Konzeptionen, von welten+wunder entstanden sind, hat der Auftraggeber 15–20 einwandfreie, vollständige und ungefaltete Belege, auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen welten+wunder und dem Auftraggeber, unentgeltlich an welten+wunder zu übersenden. Die Übersendung muss nicht vorgenommen werden, falls die technische Herstellung durch welten+wunder erfolgt ist oder wenn dies nach Art und Umfang der Leistung unmöglich ist.

13. RECHTE DES AUFTRAGGEBERS BEI SACH- UND RECHTSMÄNGELN

13.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wurde.

13.2 Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft, hat welten+wunder zunächst das Recht nach eigener Wahl zur zweimaligen Nachbesserung oder auf Nachlieferung innerhalb angemessener Frist. Sollte die Nachbesserung oder Nachlieferung aus gleichem Grunde fehlerhaft sein, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung in Absprache mit welten+wunder mindern.

13.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels beträgt 1 Jahr nach Freigabe bzw. Lieferdatum.

13.4 welten+wunder ist nicht verpflichtet, Aufträge und Einzelleistungen darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder ob sie gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstoßen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung vorgesehenen Texte, graphischen Darstellungen und Bildunterlagen. Insoweit sichert der Auftraggeber welten+wunder zu, dass die von ihm an welten+wunder gelieferten Logos, Fotos, Grafiken, Entwürfe, etc. bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorhaben nicht verletzen.

13.5 Der Auftraggeber stellt welten+wunder bzgl. vorgenannter Verletzungen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich anlaufender Rechtsverfolgungskosten.

13.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflage bei Werbemittelproduktionen bis zu 10 % anzuerkennen, anzunehmen und zu bezahlen. Fakturiert wird jeweils die tatsächlich gelieferte Menge.

14. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens gelten die gesetzlichen Regelungen, ansonsten gilt:

14.1 welten+wunder haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden aus Pflichtverletzung rechtsgeschäftlicher und rechtsgeschäftsähnlicher Schuldverhältnisse, sowie bei deliktischen Ansprüchen nur, soweit ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter, ihrem Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

14.2 welten+wunder haftet für den Verlust oder für Schäden an ihr vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts und sonstigen Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15. KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber, die nicht von welten+wunder veranlasst wurde, hat der Auftraggeber welten+wunder alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen und angefallenen Kosten in vollem Umfang zu vergüten und darüber hinaus Pauschal 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung.

16. GERICHTSSTAND/ERFÜLLUNGSORT UND ANWENDBARES RECHT

16.1 Erfüllungsort für die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, sowie für die Leistungserbringung von welten+wunder ist Saarbrücken.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken.

16.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) finden keine Anwendung.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die ganze oder teilweise Rechtsunwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Wadgassen, Juni 2021